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  • 1. Dez. 2014

    Mit einem Erlaß ordnete der preußische König Friedrich II. 1771 an, dass auch Bürgerliche mit eigenem Hausbesitz den Status eines kleinen Grundbesitzers erhielten. Zu den damit verbundenen Privilegien gehörte es u.a., sich Privatgrabstätten anlegen zu dürfen. 118 Familien profitierten in Halle von dem königlichen Erlaß. Von diesen haben aber nur wenige Privatfriedhöfe bzw. Waldgrabstätten tatsächlich angelegt. Einge existieren heute noch.

    Foto: Barbara Semper

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